ausländische Gäste
Die Krankenversicherung für ausländische Gäste
Auslandskrankenversicherungen müssen nicht immer von Deutschen abgeschlossen werden, die eine Urlaubsreise ins Ausland antreten. Auch der umgekehrte Fall ist natürlich denkbar. Wer Gäste aus dem Ausland erwartet, kann für diese eine private Auslandskrankenversicherung abschließen. Dies kann sinnvoll sein, da in vielen Ländern kein ausreichender Versicherungsschutz besteht und es dort auch nicht möglich ist, Auslandskrankenversicherungen in dem Umfang, wie er in Deutschland besteht, abzuschließen.
Versicherungsleistungen und sonstige Informationen
Eine private Auslandskrankenversicherung für ausländische Gäste hat im Prinzip denselben Umfang wie normale Auslandskrankenversicherungen auch. Die Höhe der Prämien hängt sowohl von der Laufzeit der Versicherung als auch vom Eintrittsalter der versicherten Person ab. Die Möglichkeit, eine solche private Auslandskrankenversicherung abzuschließen, besteht ab einer Reisedauer von acht Tagen. Die Versicherungsdauer beträgt maximal 183 Tage. Allerdings besteht durchaus die Möglichkeit Krankenversicherungen für ausländische Gäste abzuschließen, die länger als 183 Tage im Land bleiben.
Auf was zu achten ist
Bei Abschluss von Auslandskrankenversicherungen für ausländische Gäste ist darauf zu achten, dass diese private Auslandskrankenversicherung den Anforderungen des Rates der Europäischen Union an ein Visum für den Schengenraum genügt. Ist dies nicht der Fall, ist kein entsprechender Schutz gewährleistet. Der Vorteil von Versicherungen, die diese Vorgaben erfüllen, ist, dass sie nicht nur auf ein einzelnes Land begrenzt sind. Sie gelten in jedem Land, welches den Schengener Besitzstand in vollem Umfang anwendet. Bei den meisten Anrainerstaaten Deutschlands ist dies beispielsweise der Fall. So muss nicht für jedes Land eine extra Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden, was natürlich auch mit einer Kostenersparnis für den Versicherten einhergeht.