Vorsicht – Einschränkungen
Welche Kosten nicht übernommen werden
Eine Auslandskrankenversicherung ist keine Vollkrankenversicherung. Darüber muss sich der Reisende im Klaren sein. Sie ist nur für akute Erkrankungen sowie Unfälle im Urlaub zuständig. Da die Anbieter in der Regel nur die Leistungen angeben, die Fälle, in denen nicht gezahlt wird, aber im Kleingedruckten verstecken, hier ein kurzer Überblick. Eine zusätzliche Suche nach den Begriffen Reiseversicherung Vergleich oder Auslandskrankenversicherung Leistungen ist darüber hinaus zu empfehlen.
Wann keine Leistungspflicht besteht
Die Suche nach Auslandskrankenversicherung Leistungen oder Reiseversicherung Vergleich zeigt einige Lücken bei den Leistungen. Behandlungen, deren Durchführung schon vor Reiseantritt feststand, werden nicht übernommen. Ist eine Behandlung Zweck der Reise, so wird für deren Folgen ebenfalls nicht aufgekommen. Besteht eine berufliche Beschäftigung im Ausland, leistet eine Reiseversicherung nicht. Psychische Behandlungen werden ebenso wenig bezahlt, wie die Anschaffung von Brillen, Einlagen oder sonstiger Hilfsmittel. Zahnersatz oder Zahnbehandlungen, die über eine schmerzstillende Behandlung oder provisorische Reparaturen hinausgehen, werden in der Regel von Versicherungen, die über Auslandskrankenversicherung Leistungen oder Reiseversicherung Vergleich gefunden werden können, nicht ersetzt. Für Behandlungsmethoden, die weder im Inland noch im Ausland wissenschaftlich allgemein anerkannt sind, werden die Kosten ebenfalls nicht übernommen. Entbindungen, so sie nach der 30. Schwangerschaftswoche stattfinden, werden nicht bezahlt. Ebenso wenig leistet eine Reiseversicherung bei Schadensfällen, die durch innere Unruhen oder Krieg verursacht wurden.
Langfristige Versicherungen bieten mehr
Viele der oben genannten Leistungen werden nur von langfristigen Versicherungen übernommen. Anbieter können mithilfe der Suche nach Reiseversicherung Vergleich oder Auslandskrankenversicherung Leistungen gefunden werden. Allerdings lohnt sich der Abschluss einer langfristigen Auslandskrankenversicherung für einen normalen Urlaub wohl nur in den wenigsten Fällen.