Für wen sie sich lohnt

Für wen und wann sich eine Auslandsreise-Krankenversicherung lohnt

Eine Auslandskrankenversicherung ist vor allem für gesetzlich Versicherte sinnvoll. Zu empfehlen ist eine solche Reisekrankenversicherung schon bei kurzen Urlauben im Ausland. Selbst wenn die Reise nur ins Nachbarland führt, also innerhalb der Europäischen Union stattfindet, ist eine Auslandskrankenversicherung dringend zu empfehlen.

Keine Zahlung des Krankenrücktransportes seitens der Krankenkassen

Der Grund, weswegen eine Reisekrankenversicherung auch bei kurzen Reisen abgeschlossen werden sollte, ist, dass Krankenkassen in keinem Fall für einen eventuell nötigen Krankenrücktransport aufkommen. Diese Regelung gilt auch für die Länder der Europäischen Union. Mit diesen Ländern hat die Bundesrepublik Deutschland zwar ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen, welches Leistungen aber nur bis zu der in der Bundesrepublik üblichen Höhe erstattet.

Versicherung bei Fernreisen

Für den Abschluss einer Auslandskrankenversicherung bei Fernreisen gibt es darüber hinaus noch einen guten Grund. Mit vielen Ländern, die bei Fernreisenden beliebt sind, hat die Bundesrepublik kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen. Beispielsweise besteht mit Thailand oder Ägypten kein solches Abkommen. Somit werden von den Krankenkassen keinerlei Behandlungskosten übernommen. Ohne Reisekrankenversicherung besteht so die Gefahr, dass schon eine recht harmlose Verletzung hohe Behandlungskosten nach sich zieht und so die Urlaubskasse schmälert.

Zusätzliche Auslandskrankenversicherung auch für privat Versicherte sinnvoll

Eine zusätzliche Reisekrankenversicherung kann auch für privat Versicherte sinnvoll sein. Prinzipiell deckt eine private Krankenkasse zwar sämtliche Ausgaben, allerdings kann es je nach Tarif vorkommen, dass die Kosten für einen Krankenrücktransport nur bis zu einer bestimmten Reisedauer übernommen werden. Enthält der Privattarif eine Beitragsrückerstattung, können die anfallenden Behandlungskosten bei einer Reise über die Auslandskrankenversicherung abgerechnet werden und so die Beitragsrückerstattung unangetastet bleiben.

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